Wie Sie als Veranstalter optimale Sicherheit für die Besucher Ihrer Events gewährleisten
VON Agentur belmedia Alles Familie Geschäftlich Indoor Outdoor Sommer Winter
Denn nur so ist es von Anfang an möglich, uneingeschränktes Entertainment bieten zu können, das den Besuchern noch lange in positiver Erinnerung bleiben wird. Denn darauf kommt es doch letztlich an.
Die Schweizerische Stiftung für Risikoberatung sowie gleichwohl der führende Fachverband in der Schweiz für ICT-Sicherheit ISSS nehmen in dieser Hinsicht einen sehr wesentlichen Stellenwert ein, stehen sie doch auf mannigfaltige Weise explizit in allen Sicherheitsfragen mit Rat und Tat zur Seite.
Welche Genehmigungen sind erforderlich?
Um den hohen Sicherheitsanforderungen für ein geplantes Event in vollem Umfang gerecht werden zu können, ist es in erster Linie erforderlich, entsprechende behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies geschieht üblicherweise bei den lokalen Direktionen für Sicherheit, Umwelt und Energie bzw. beim regionalen Veranstaltungsmanagement (Link). Die Ansprechpartner können direkt bei den Bürgerbüros der Kantone in Erfahrung gebracht werden. Überhaupt empfiehlt es sich, die entsprechende Gesetzgebung der Schweiz mit Blick auf Unterhaltungs- bzw. Veranstaltungssicherheit in Augenschein zu nehmen (Link).
Zunächst ist zu eruieren, um welche Grössenordnung es diesbezüglich im Einzelnen geht. So werden Events in der Schweiz in erster Linie nach ihrer Grösse kategorisiert:
- Klassische Veranstaltungen – Gruppe 3
- Besondere Events – Gruppe 2
- Grossveranstaltungen – Gruppe 1
Das Gefährdungspotenzial spielt mit Blick auf jegliche Events immer eine sehr wesentliche Rolle. So kommt es darauf an, festzulegen, wie es um die Zielgruppen besagter Veranstaltungen bestellt ist. Stehen dabei zum Beispiel in erster Linie junge Leute im Vordergrund oder Familien mit Kindern? Oder ist das Ganze eher auf Jugendliche ausgerichtet? Sollen Erwachsene angesprochen werden oder zählen vornehmlich Senioren zur Zielgruppe?
Bei Jugendlichen ist es erfahrungsgemäss erforderlich, die Sicherheitsanforderungen ein wenig höher zu schrauben, als dies zum Beispiel bei Senioren oder Familien mit Kindern der Fall ist. Auch sollten hier Erfahrungswerte aus vorherigen (ähnlichen) Veranstaltungen nicht ausser Acht gelassen werden – vor allem mit Blick auf mögliche gewaltbereite Teilnehmer an der Veranstaltung.
In Anlehnung hieran ist es nunmehr erforderlich, die entsprechenden behördlichen Genehmigungen einzuholen. Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches vor Ort lässt sich rasch eruieren, ob spezielle Sicherheitskonzepte einzuhalten oder Gebrauchsabnahmen der Event-Geräte durchzuführen sind, ob Sicherheitsdienste in Anspruch genommen werden müssen oder Schankerlaubnisse zu beantragen sind. Dabei spielt das mögliche Hinzuziehen eines Brandsicherheitsdienstes unter Umständen eine Rolle. Ausserdem stellt sich die Frage, inwiefern es gegebenenfalls vonnöten ist, spezielle Sondernutzungsgenehmigungen einzuholen; zum Beispiel für die Nutzung öffentlicher Areale et cetera.
Natürlich sollte von Anfang an darauf geachtet werden, dass ein ausreichender Platz für die Veranstaltung zur Verfügung steht. Dabei sollte das Augenmerk darauf liegen, dass die entsprechenden Zugangswege, Rettung- bzw. Fluchtwege und Notausgänge breit und lang genug sind (Link).
Damit dies von Anfang an gewährleistet ist, ist es notwendig, rechtzeitig im Vorfeld zu eruieren, wie gross der Besucherandrang in etwa sein wird. Zur jeweils kalkulierten Anzahl ist stets auch eine Toleranz hinzuzurechnen, um im Falle eines „Überhangs“ in jeder Hinsicht gewappnet zu sein.
Von Anfang an auf Nummer sicher gehen
Dass im Rahmen geplanter Grossveranstaltungen selbstverständlich auch der öffentliche Personennahverkehr involviert werden sollte, versteht sich. Schliesslich kann nur auf diese Weise adäquat sichergestellt werden, dass der Besucherandrang sowohl beim Eintreffen als auch beim Verlassen des Events in vollem Umfang fliessend bzw. sicher „über die Bühne gehen“ kann. Zwar ist es im Vorfeld immer schwierig, zu einhundert Prozent alle Eventualitäten bzw. mögliche Vorkommnisse explizit mit einzuplanen. Und gerade bei Grossveranstaltungen kommt es immer wieder vor, dass man es mit unvorhergesehenen Ereignissen zu tun bekommt. Grund genug also in jedem Fall, um rechtzeitig entsprechende Unterstützung von aussen anzufordern, zum Beispiel von den öffentlichen Ordnungsbehörden, um einen kontinuierlich moderaten Verlauf sicherzustellen.
Geht es darum, das zu organisierende Spektakel behördlich anzumelden, macht es Sinn, schon vorher die entsprechenden Unterlagen und Dokumente zusammenzustellen. Dazu gehören unter anderem eine umfassende Beschreibung des Events inklusive Informationsmaterial, Angaben zum Sicherheits- und Brandschutzkonzept, eine Streckenverlaufsübersicht, (sofern erforderlich) eine Übersicht über Bühnenbauten, Zelte, Tribünen, Pyrotechnik und so weiter.
Selbstverständlich sollte man auch bei kleineren Veranstaltungen das Wohl der Anwesenden zu keiner Zeit aus den Augen verlieren. So bietet es sich zum Beispiel bei Firmeneröffnungen oder Jubiläumsveranstaltungen von Unternehmen oder (öffentlichen) Einrichtungen geradezu an, stets ausreichendes Personal zur Verfügung zu haben, welches bei Fragen oder hinsichtlich jedweder Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen bereit steht. Dies kann zum Beispiel an speziell aufgestellten Informationsständen geschehen, in unmittelbarer Nähe von Karrussells, Hüpfburgen, im Theken- oder Empfangsbereich et cetera.
So klein eine Veranstaltung auch sein mag, so wichtig ist es doch, dass nicht nur genügend Notausgänge und Fluchtwege vorhanden sind, sondern auch die Zahl der bereit stehenden Feuerlöscher sollte modernen Sicherheitsstandards genügen. Brandmeldeanlagen sollten vorhanden sein, ebenso wie Sicherheitsbeleuchtungen und Hinweisschilder.
Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn es darum geht, ein Höchstmass an Sicherheit bei Events unterschiedlichster Kategorien zu gewährleisten, ist der Veranstalter stets auf der sicheren Seite, wenn im Vorfeld folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Gefahrenpotenziale sind zu eruieren (zielgruppenorientiert).
- Die Räumlichkeiten sollten gross genug bemessen sein.
- Ausreichend Notausgänge und Fluchtwege sollten vorhanden sein.
- Bei Bedarf ist Sicherheitspersonal zu engagieren.
- Sämtliche behördliche Dokumente sind zu beantragen.
- Ein adäquates Sicherheits- und Brandschutzkonzept muss bereitliegen.
- Erfahrungswerte aus den Vorjahren dürfen gut und gerne Berücksichtigung finden
- Sicherstellung der An- und Abfahrtswege: Stehen genügend Parkplätze bereit?
- Die Besucherzahl sollte stets kontrolliert werden; eine maximale Personenzahl ist im Vorfeld festzulegen.
Oberstes Bild: Feuerlöscher – Urheber: Claudia Hautumm / pixelio.de