Tipps für Ihren Umzug in die Schweiz
von Agentur belmedia Publi-Artikel
Die Schweiz ist nicht nur für Ihre Luxusuhren, für Schweizer Messer oder für das Bankgeheimnis bekannt. Neben einer herrlichen Landschaft bietet die Schweiz für ausländische Arbeitnehmer aus der Europäischen Union ideale Arbeitsbedingungen.
Ein Umzug in die Schweiz sollte aber gut geplant sein, deshalb müssen Sie sich als zukünftiger Arbeitnehmer in der Schweiz neben dem neuen Wohnsitz und der neuen Arbeitsstelle unbedingt auch mit den gesetzlichen Bestimmungen über die Besteuerung des Einkommens und mit den Sozialabgaben vertraut machen. Bedienen Sie sich eines Branchenverzeichnisses zur Suche nach einer passenden Umzugsfirma.
Wie sind die Schweizer Arbeitsbedingungen?
In der Schweiz muss gesetzlich mehr gearbeitet werden als beispielsweise in Deutschland. 42 Stunden wöchentliche Arbeitszeit ist genauso normal wie ein vierwöchiger Jahresurlaub. Allerdings kann man mit dem Arbeitgeber individuell ein 13. Gehalt oder einen längeren Urlaubsanspruch aushandeln. Das Lohnniveau ist in der Schweiz an den aktuellen Lebensstandard angepasst – tatsächlich sind Unterhaltskosten und Mieten in der Schweiz für viele Ausländer im Vergleich zu ihrem Wohnsitzstaat oft sehr hoch.
Quellensteuer & Co
Das Schweizer Einkommen für ausländische Arbeitnehmer wird mit der sogenannten Quellensteuer versteuert, die wie die deutsche Lohnsteuer direkt bei der monatlichen Lohnberechnung berücksichtigt und abgezogen wird. Liegt den Behörden trotz steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz noch keine aktuelle Niederlassungsbewilligung laut Ausweis C vor, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Quellensteuer direkt mit den zuständigen Behörden zu verrechnen. Eine jährliche Gesamtveranlagung von Einkommen und Gesamtvermögen muss beim ausländischen Arbeitnehmer durchgeführt werden, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen in der Schweiz über 120’000 Schweizer Franken liegt.
Die Schweizer Krankenversicherung und Altersvorsorge
Nach dem Umzug in die Schweiz muss sich ein ausländischer Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitz- oder Arbeitsaufnahme bei einer Schweizer Krankenkasse anmelden und versichern. Nur Grenzgänger aus bestimmten EU-Staaten können wählen, ob sie eine Krankenversicherung im Wohnsitzland oder in der Schweiz in Anspruch nehmen wollen. Der Arbeitgeber versichert Sie automatisch bei einer Unfallversicherung, wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer mehr als acht Stunden wöchentlich in einem Betrieb tätig sind. Wer in der Schweiz als Arbeitnehmer beschäftigt ist, wird automatisch in der gesetzlichen Schweizer Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) und in der sogenannte Invalidenversicherung (IV) mitversichert.
Was Sie bei einem Umzug in die Schweiz noch bedenken müssen
Ein kompletter und abgabenfreier Wohnsitzwechsel in die Schweiz erfordert eine Deklaration aller einzuführenden Handelswaren durch die Schweizer Zollbehörden. Den zuständigen Zollämtern müssen Sie für die neue Wohnsitzaufnahme in der Schweiz den gültigen Miet- und Arbeitsvertrag sowie eine Liste aller einzuführenden Gegenstände vorweisen. Die Vorschriften besagen, dass die einzuführenden Gegenstände nicht neu sein dürfen, sondern mindestens sechs Monate in Gebrauch waren und beim Aufenthalt in der Schweiz weiterhin benutzt werden.
Wollen Sie für Ihren Wohnsitz in der Schweiz neues Mobiliar anschaffen, dann sollten Sie dieses erst nach Umzugsende anschaffen. Beachten Sie bei Ihrem Umzug die Öffnungszeiten für Handelswaren bei der zuständigen Zollbehörde.
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