Versorgungsausgleich: Direktversicherung wird berücksichtigt
Oldenburg/Berlin (DAV). Bei einem Versorgungsausgleich werden auch Direktversicherungen berücksichtigt. Die Rechtsprechung beurteilt allerdings unterschiedlich, ob das auch der Fall ist, wenn die Direktversicherung nach Ausscheiden des Arbeitnehmers fortgeführt wird. Bei einer Direktversicherung ist in der Regel der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer.
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