Exzesse vermeiden in der Fasnachtszeit

Für viele ist die Karnevalszeit eine willkommene Gelegenheit, um aus dem Alltagstrott auszubrechen. In der feuchtfröhlichen Atmosphäre ist auch das Risiko hoch, zu viel Alkohol zu konsumieren und die Gefahren zu verharmlosen. Doch mit ein paar Regeln und Vorsichtsmassnahmen lassen sich Exzesse vermeiden, ohne der Begeisterung und Lebensfreude Abbruch zu tun.

Sucht Schweiz hält für Fasnächtler Tipps und einfache Grundregeln bereit, so dass sich die Festfreude bis zum Schluss geniessen lässt.

Risiken minimieren, ohne den Spass zu verderben

In der Verantwortung stehen zunächst die Organisatorinnen und Organisatoren:

Wein und Bier dürfen nur an über 16-Jährige abgegeben werden. Spirituosen, Aperitifs und Alcopops sind nur für Konsumentinnen und Konsumenten über 18 Jahre. Einer betrunkenen Person Alkohol zu servieren, steht in praktisch allen Kantonen unter Strafe. Attraktive alkoholfreie Getränke anzubieten und auf Werbung für alkoholische Getränke zu verzichten, zählen ebenso zu den Möglichkeiten der Organisationsteams.

Präventions- und Suchtberatungsstellen können Unterstützung zur Umsetzung präventiver Massnahmen bieten. Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und zur obligatorischen Bekanntmachung des Mindestabgabealters erleichtern die Aufgabe des Servicepersonals, das jederzeit einen Identitätsnachweis verlangen kann. Die Schilder mit den Jugendschutzbestimmungen werden den Gaststätten von Sucht Schweiz gratis zur Verfügung gestellt.


Ölgemälde Pieter Bruegels des Älteren von 1559 zum Thema Karneval (Bild: © Pieter Brueghel the Elder, Wikimedia, GNU)

Verantwortung für andere

Alkoholexzesse können tödlich sein: Liegt jemand bewegungslos da, kann er oder sie unter einer Alkoholvergiftung leiden. Wer nicht aufrecht stehen kann, sitzt oder liegt, nicht imstande ist, auf einfache Fragen zu antworten, und nicht auf Reize wie Tätscheln oder Kneifen der Haut reagiert, den darf man nicht einfach sich selbst überlassen; er oder sie gehört vielmehr unverzüglich in die Hände eines Sanitäters oder eines Arztes, einer Ärztin. Im Zweifelsfall muss die Nummer 144 angerufen werden.



Verantwortung für sich selbst

Während des Fests den Trink-Rhythmus selbst bestimmen und nur bereits leer getrunkene Gläser nachfüllen: So merkt man besser, was man im Lauf des Abends bereits getrunken hat. Um den Durst zu löschen, empfiehlt es sich, auf alkoholfreie Getränke zurückzugreifen. Schliesslich erinnert Sucht Schweiz daran, sich nach dem Konsum von Alkohol nicht ans Steuer zu setzen und für die sichere Heimkehr ein Taxi oder den Bus zu nehmen oder sich einer Person anzuvertrauen, die nicht getrunken hat.

 

Artikel von: Sucht Schweiz
Artikelbild: © Fotos593 – shutterstock.com

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Ich habe bildende Künste studiert und arbeite seit vielen Jahren als freiberuflicher Graphik Designer. Da für mich selbständiges Arbeiten und Eigenverantwortung sehr wichtig sind, bin sehr gerne in der Welt des Web Content Managements unterwegs.

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