Züri Fäscht 2019 – Verkehrsvorschriften auf dem Wasser
belmedia Redaktion News Outdoor Sommer
Während dem Züri Fäscht 2019 und in der Zeit für den Auf- und Abbau, gelten auf dem Wasser im Stadtzürcher Seebecken spezielle Verkehrsvorschriften.
Von Montag, 1. Juli 2019, bis Montag, 8. Juli 2019, sind auf dem Zürichsee im Stadtgebiet Zürich mehrere temporäre, mit gelben Bojen markierte Sperrzonen gesetzt.
Gleichzeitig wird mit grünen und roten Bojen eine Fahrstrasse eingerichtet. Vom 3. Juli bis zum 8. Juli ist die Schleppangelfischerei nördlich der Linie Restaurant Fischstube – Saffa-Insel verboten. Während der Zeit des Züri Fäschts vom 5. bis 7. Juli 2019 gelten im Seebecken weitere spezielle Vorschriften. So darf die Fahrstrasse für Schiffe über 10 m Gesamtlänge und neu für Schiffe unter Motorenantrieb nur im Gegenuhrzeigersinn befahren werden. In der Fahrstrasse besteht zudem ein Schwimmverbot. Nördlich der Linie Wache Wasserschutzpolizei – Hafen Riesbach ist ankern nicht erlaubt und ebenfalls neu ist in diesem Bereich das Befahren mit SUP oder Schlauchbooten ohne Zulassung verboten. Segelboote dürfen zudem nördlich der Linie Fischstube – Saffa-Insel nur ohne gesetzte Segel verkehren.
Der entsprechende Flyer mit den detaillierten Vorschriften und einem Situationsplan kann bei der Wasserschutzpolizei der Stadtpolizei Zürich bezogen oder auf der Internetseite der Stadtpolizei Zürich heruntergeladen werden.
Strassenverkehr: Die Verkehrsvorschriften für das Züri Fäscht finden Sie auf einer separaten Internetseite der Dienstabteilung für Verkehr.
Quelle: Stadtpolizei Zürich
Bildquelle: Verein Zürcher Volksfeste