Ohne Brandgefahr durch die Fasnacht

Wenn es in der Schweiz bald wieder mit dem fasnächtlichen Treiben losgeht, steigt auch die Brandgefahr. So bestehen Kostüme und Dekorationen vielfach aus leicht entflammbaren Kunsttextilien. Wie Sie gefahrlos durch die Fasnacht kommen, zeigen Ihnen die folgenden Sicherheitstipps der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB).

Im fasnächtlichen Gedränge hat Feuer leichtes Spiel. Kostüme und Dekorationen geraten bei grossen Menschenansammlungen, zum Beispiel durch eine Zigarette, schnell in Brand. Deshalb ist im Umgang mit Raucherwaren und offenem Feuer Vorsicht geboten. Um sich und Mitfeiernde zu schützen, können Kostüme mit einem handelsüblichen Brandschutzmittel für Textilien imprägniert werden. Solche Brandschutzmittel sind im Fachhandel erhältlich und bieten einen guten Schutz.

Gemäss den schweizerischen Brandschutzvorschriften dürfen Dekorationen nicht zu einer Gefahrenerhöhung führen. Sie sind so anzubringen, dass die Sicherheit von Personen nicht gefährdet wird. Die Signalisation von Fluchtwegen muss dabei jederzeit sichtbar bleiben. In Flucht- und Rettungswegen sind brennbare Dekorationen verboten.

Sicherheitstipps für Fasnächtler

  • Verwenden Sie für Ihre Fasnachtskostüme und Dekorationen nur schwer brennbare Materialien.
  • Verzichten Sie auf Tüll- und Nylonstoffe. Diese Stoffe schmelzen bei grosser Hitze und können schwere Hautverletzungen verursachen.
  • Stoffe können mit Brandschutzmittel behandelt und so sicherer gemacht werden.

Sicherheitstipps für Veranstalter

  • Halten Sie Fluchtwege wie Treppen, Korridore oder Ausgänge frei.
  • Verwenden Sie kein offenes Feuer in Laternen und Fackeln als Dekoration.
  • Verwenden Sie schwer brennbare Dekorationen oder behandeln Sie das Dekorationsmaterial in Absprache mit der Brandschutzbehörde mit Brandschutzmittel.
  • Halten Sie für Notfälle immer einen Eimer Wasser oder eine Löschdecke bereit.

Unfall/Brand trotz Achtsamkeit

Falls es trotz allen Vorsichtsmassnahmen zu einem Unfall kommt, kühlen Sie Brandwunden sofort und während längerer Zeit.



Bei einem Brand gilt immer:

  1. Alarmieren: Feuerwehr-Notruf Telefon-Nr. 112, gefährdete Personen warnen
  2. Retten: Menschen und Tiere aus dem Gefahrenbereich bringen
  3. Löschen: Brand mit geeigneten Mitteln bekämpfen, eintreffende Feuerwehr einweisen.

 

Artikel von: Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Artikelbild: © Romolo-Tavani – shutterstock.com

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Als gelernter Informatikkaufmann war für mich schon schnell klar, dass die Administration von verschiedenen Systemen zu meinem Gebiet werden sollte. Um aber auch einen kreativen Anteil in meinen Arbeitsalltag zu integrieren, verschlug es mich in die Welt des Web Content Management.

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