Fussball-EM: Auch beim Feiern gibt es Regeln

In wenigen Tagen ist es soweit: Dann beginnt die Fussball-Europameisterschaft 2016. Damit die Bevölkerung nicht nur die Spiele, sondern auch die Feste danach geniessen kann, appelliert die Kantonspolizei St.Gallen an die Vernunft der Feiernden und bittet darum, einige einfache Regeln zu befolgen. Hier erfahren Sie, was erlaubt ist und was teuer werden kann.

Trotz der Freude über ein gewonnenes Spiel darf das Feiern keine Personen gefährden oder belästigen. Laut gefeiert werden darf deshalb bis eine Stunde nach Spielende, maximal jedoch bis Mitternacht. Nach dieser Zeit ist auf die Abgabe von übermässigen Warnsignalen, beispielsweise mit der Hupe, zu verzichten.

Ebenso ist Lärm zu vermeiden, sei dies mit unnötigem Herumfahren mit dem Fahrzeug, dem Aufdrehen von Radio und anderen Tonwiedergabegeräten oder in Form allgemeiner Nachtruhestörung oder Belästigung. Sachbeschädigungen jeglicher Art werden genau wie Körperverletzungen oder Tätlichkeiten wie üblich geahndet und sind zu keiner Zeit tolerier- oder entschuldbar.

Wenn es um die Sicherheit geht, kann die Kantonspolizei St.Gallen kein Auge zudrücken – es herrscht eine Nulltoleranzgrenze. So darf auch während der Feier nach dem Spiel nur die für das Fahrzeug zugelassene Anzahl Personen im Fahrzeug mitfahren, alle Mitfahrenden müssen stets die Sicherheitsgurte tragen und Kinder unter 12 Jahren müssen vorschriftsmässig gesichert werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse.

Mit einer Verzeigung muss rechnen, wer sich aus einem Fahrzeug lehnt oder Gegenstände hinaushält oder gar -wirft. So dürfen beispielsweise keine Fahnen aus dem Auto geschwenkt oder Dinge auf dem Dach platziert werden. Selbstverständlich dürfen sich während der Fahrt auch keine Personen auf dem Fahrzeugdach oder der -haube befinden, selbst wenn langsam gefahren wird.

Der Fahrzeugfahrer oder die Fahrzeugfahrerin muss die Aufmerksamkeit stets auf die Strasse richten und darf nicht abgelenkt sein. Er oder sie muss das Fahrzeug beherrschen und darf deshalb – wie sonst auch – nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterwegs sein.

Die Kantonspolizei St.Gallen ist im Kleinen tolerant und im Grossen konsequent. Auch unter uns sind einige Fussballfans, doch trotzdem gibt es beim Feiern Regeln, die wir durchsetzen müssen – schliesslich darf die Freude über die Spielergebnisse niemandem schaden. Wir appellieren deshalb an die Vernunft der Feiernden und bitten, Rücksicht zu nehmen – beispielsweise auf Personen, die im Schichtdienst arbeiten und auf ihren Schlaf angewiesen sind. So steht einer unvergesslichen Europameisterschaft und vielen harmonischen Feiern nichts im Wege.

 

Artikel von: Kantonspolizei St.Gallen
Artikelbild: © Monkey Business Images – Shutterstock.com

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