Eventagentur geplant? So gründet man eine Kollektivgesellschaft in der Schweiz

Eine Kollektivgesellschaft in der Schweiz muss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen eingetragen werden. Investoren, die in der Schweiz eine Gesellschaft gründen möchten, können sich entweder für eine Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft entscheiden.

Der Unterschied zwischen den beiden juristischen Personen ergibt sich aus den Haftungsregelungen für die Gründer der Gesellschaft. Unsere Agenten für Unternehmensgründungen in der Schweiz kann Ihnen bei den für diese Rechtsformen geltenden Eintragungsverfahren volle Unterstützung bieten.

Merkmale einer Kollektivgesellschaft

In der Regel stellt eine Kollektivgesellschaft in der Schweiz eine geeignete juristische Person für die Unternehmer dar, die an der Gründung einer kleinen Gesellschaft interessiert sind. Die Gründer der Gesellschaft haften vollumfänglich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, so dass die juristische Person keine Rechtspersönlichkeit besitzt.

Unternehmer, die in der Schweiz das Gründungsverfahren in Form einer Kollektivgesellschaft einleiten möchten, müssen einen Vertrag abschliessen, in dem sie den Firmennamen und die Hauptgeschäftsaktivitäten der Gesellschaft angeben. Weiter ist es notwendig, die Kollektivgesellschaft im Schweizer Handelsregister einzutragen.

Um sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, müssen die Gründer der Gesellschaft (die den Status eines Gesellschafters haben werden) einen Antrag für die Eintragung unterzeichnen. Diese Bedingung ist von allen Gesellschaftern, die der Kollektivgesellschaft beitreten, zu erfüllen. Unser Team für Gesellschaftsgründungen in der Schweiz kann Ihnen nähere Informationen zu weiteren Anforderungen dieses Verfahrens bereitstellen.


Der Weg zur Gründung einer Kollektivgesellschaft (Bild: Rawpixel.com – shutterstock.com)

Obligatorische Voraussetzungen für einen Kollektivgesellschaft in der Schweiz

Im Rahmen des Verfahrens der Gesellschaftsregistrierung in der Schweiz müssen die Investoren, wie oben erwähnt, den Handelsnamen der Gesellschaft festlegen. Der Name einer Kollektivgesellschaft in der Schweiz muss den Familiennamen eines Gesellschafters enthalten.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Handelsgesetzgebung im Zusammenhang mit Personengesellschaften in der Schweiz keine statutarische Ausgestaltung der Gesellschaft vorsieht, da es sich hierbei nicht um ein obligatorisches Verfahren handelt.

Unternehmer, die eine Schweizerische Kollektivgesellschaft eintragen lassen möchten, können sich gerne mit unserem Beraterteam bezüglich der Gesellschaftsregistrierung in der Schweiz in Verbindung zu setzen, um eine ausführliche Präsentation zu diesem Thema zu erhalten.

 

Titelbild: Stock Rocket – shutterstock.com

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