27. März 2018

Eventagentur geplant? So gründet man eine Kollektivgesellschaft in der Schweiz

Eine Kollektivgesellschaft in der Schweiz muss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen eingetragen werden. Investoren, die in der Schweiz eine Gesellschaft gründen möchten, können sich entweder für eine Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft entscheiden. Der Unterschied zwischen den beiden juristischen Personen ergibt sich aus den Haftungsregelungen für die Gründer der Gesellschaft. Unsere Agenten für Unternehmensgründungen in der Schweiz kann Ihnen bei den für diese Rechtsformen geltenden Eintragungsverfahren volle Unterstützung bieten.

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