07. Februar 2019

Auch während der Fasnachtszeit gilt: Nur in fahrfähigem Zustand ans Steuer setzen!

„Wer trinkt, fährt nicht.“ Das gilt es auch während der Fasnachtszeit nicht zu vergessen. Aber nicht nur der Alkoholkonsum birgt Gefahren im Strassenverkehr, auch wer sich unter Drogeneinfluss oder übermüdet ans Steuer setzt, gefährdet sich selbst und andere. Die Zentralschweizer Polizeikorps werden in der Fasnachtszeit vermehrt ein Auge auf die Fahrfähigkeit werfen.

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