WhatsApp für Events nutzen – sinnvolles Gadget oder doch nur Unsinn?
VON Christian Erhardt Geschäftlich Privat
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Nachdem der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg sage und schreibe 19 Milliarden US-Dollar für den Short-Message Service WhatsApp bezahlt hat, haben sich die Augen auf die kleine, nützliche App gerichtet. Über sie kann man sekundenschnell Nachrichten an seine Kontakte verschicken, und es ist (bis auf eine einmalige, winzige Gebühr) kostenlos bzw. zapft nur das Datenvolumen des Smartphones an. In Zeiten von Flatrates keine grosse Sache. Auch Eventplaner und zahlreiche andere Leute aus der Branche können ohne die App schon nicht mehr richtig arbeiten – aber wie nutzt man sie am geschicktesten für ein Event? Und was ist überhaupt erlaubt? Als erste Regel in den Nutzungsbedingungen von WhatsApp steht zu lesen: Über die App Werbung zu verschicken ist laut AGB verboten! Ob sich dies durch den Kauf von Facebook, das ja bekanntlich nicht zimperlich mit Werbeeinblendungen umgeht, ändert, steht noch in den Sternen. Kundenservice und -beratung sind allerdings erlaubt, und genau dafür sollte man als Eventplaner WhatsApp auch nutzen. Es ist ein einfacher Weg, mit seinen Klienten und potenziellen Gästen in Kontakt zu bleiben (natürlich immer vorausgesetzt, man hat die Handynummer des Gegenübers) und die Beziehungen zu pflegen. Und das auch ganz ohne explizite Werbung! Ein Vorteil des Kundenservice über WhatsApp gegenüber anderen Social Media Tools wie Twitter ist übrigens die Tatsache, dass man sich hier nicht auf 140 Zeichen beschränken muss.
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