Polizei

Fussball-EM: Auch beim Feiern gibt es Regeln

In wenigen Tagen ist es soweit: Dann beginnt die Fussball-Europameisterschaft 2016. Damit die Bevölkerung nicht nur die Spiele, sondern auch die Feste danach geniessen kann, appelliert die Kantonspolizei St.Gallen an die Vernunft der Feiernden und bittet darum, einige einfache Regeln zu befolgen. Hier erfahren Sie, was erlaubt ist und was teuer werden kann. Trotz der Freude über ein gewonnenes Spiel darf das Feiern keine Personen gefährden oder belästigen. Laut gefeiert werden darf deshalb bis eine Stunde nach Spielende, maximal jedoch bis Mitternacht. Nach dieser Zeit ist auf die Abgabe von übermässigen Warnsignalen, beispielsweise mit der Hupe, zu verzichten.

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Neue Ausstellung zu 200 Jahre Kantonspolizei Basel-Stadt

Ihr 200-jähriges Bestehen wird die Kantonspolizei Basel-Stadt in den nächsten Monaten mit kleineren und grösseren Jubiläumsaktivitäten feiern. Pünktlich auf das Jubiläumsjahr hin zeigt das Polizeimuseum im Spiegelhof seine neue Ausstellung. Ein „Hingucker“ in der vierten Ausstellung des im Jahre 2000 eröffneten Polizeimuseums ist die Vitrine, die aus der Geschichte der 1937 gegründeten Unfallgruppe (später in die heutige Verkehrspolizei integriert) erzählt. Die auch von ihren Ausmassen eindrückliche Weitwinkel- Stereometer-Kamera, mit der sich präzise photogrammetrische Aufnahmen von Unfallstellen machen liessen, war noch bis 1999 in Gebrauch – kaum mehr vorstellbar in Zeiten präziser Kleingeräte.

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